Reform des katholischen Datenschutzrechts
Die Reform des katholischen Datenschutzrechts hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Zentrum dieser Bemühungen steht das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG), dessen Rückmeldungen im Sommer gesammelt wurden. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat daraufhin einen konsolidierten Entwurf erstellt, der auf dem Feedback von verschiedenen Akteuren basiert. Diese Rückmeldungen kamen aus unterschiedlichen Quellen, darunter Diözesen, der Caritasverband und die Ordensobernkonferenz, die allesamt entscheidende Perspektiven und Anregungen zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in der Kirche eingebracht haben.
Beschäftigtendatenschutz und Arbeitsgruppe
Um den Beschäftigtendatenschutz in kirchlichen Einrichtungen zu gewährleisten, wurde eine spezielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Gruppe hat sich seit 2022 mit arbeitsrechtlichen Regelungen beschäftigt und ein Beteiligungsverfahren initiiert, um alle relevanten Stakeholder in den Prozess einzubeziehen. Die Arbeitsaufnahme dieser Gruppe hängt jedoch von den Plänen der Bundesregierung ab, da die Ampel-Koalition ursprünglich ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz plante, dieses Vorhaben jedoch nicht weiterverfolgte.
Weitere Reformvorhaben
Neben dem Datenschutzrecht sind auch andere Reformvorhaben in der katholischen Kirche in Arbeit. Dazu gehört die Kirchliche Archivordnung (KAO) sowie die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Der Entwurf für die MAVO wird bis Ende Juni erwartet, während die Klärung der Archivordnung noch aussteht. Diese Reformen sind entscheidend für die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der Kirche.
Codex Iurius Canonici
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die deutsche Übersetzung des Codex Iurius Canonici, die sich derzeit einer kritischen Durchsicht unterzieht. Eine überarbeitete Übersetzung für die 12. Auflage ist geplant, während die 11. Auflage Ende April veröffentlicht werden soll. Diese Übersetzung ist von großer Bedeutung, da sie die zugrunde liegenden kirchlichen Gesetze und Regelungen für die deutschsprachigen Gemeinden und Institutionen zugänglicher macht.
Insgesamt zeigen diese Reformen und Initiativen den Willen der katholischen Kirche, sich an moderne Standards des Datenschutzes und der Mitarbeitervertretung anzupassen, während gleichzeitig die Traditionen und rechtlichen Grundlagen gewahrt bleiben. Die aktive Einbeziehung von verschiedenen Akteuren und die kontinuierliche Anpassung an die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend für den Erfolg dieser Reformen.